Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitig mobil für Probe- und Überführungsfahrten

Sie benötigen ein Kennzeichen für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug? Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist personen- und fahrzeugbezogen und darf ausschließlich für zulässige Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Die Fahrzeugdaten und die persönlichen Daten des Antragstellers werden in den zugehörigen Dokumenten eingetragen.

Wir prüfen Ihre Unterlagen, übernehmen die vereinbarte Antragstellung und unterstützen Sie bei der Organisation der erforderlichen Kennzeichenschilder.

  • Unterstützung bei der vollständigen Antragstellung
  • Prüfung der Fahrzeug- und Personendokumente
  • geeignet für Probe- und Überführungsfahrten
  • Kennzeichenservice auf Wunsch
  • persönliche Abstimmung vor der Beantragung
Preis auf Anfrage

Das Kurzzeitkennzeichen kann nicht mit einem frei wählbaren zukünftigen Gültigkeitsbeginn beantragt werden. Die zulässige Nutzung sowie der mögliche Fahrbereich hängen insbesondere von den Fahrzeugpapieren, der Hauptuntersuchung und dem technischen Zustand des Fahrzeugs ab.

Das Kurzzeitkennzeichen ist kein Ersatz für eine reguläre Fahrzeugzulassung und darf nicht für beliebige Alltagsfahrten verwendet werden.

Fahrzeugpapiere und Kurzzeitkennzeichen für eine Probe- oder Überführungsfahrt.
Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit wir Ihren Auftrag zügig prüfen können, benötigen wir je nach Vorgang die folgenden Angaben und Dokumente.

Allgemeine Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Reisepass gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II bei bereits in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen
  • bei Neufahrzeugen oder zuletzt im Ausland zugelassenen Fahrzeugen das COC-Papier oder eine Datenbestätigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung beziehungsweise Sicherheitsprüfung, sofern erforderlich
  • besondere eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen
  • unterschriebene Vollmacht
  • gegebenenfalls zusätzliche Identitäts- oder Unternehmensnachweise

Zusätzlich bei Unternehmen

  • Gewerbeanmeldung beziehungsweise aktueller Gewerberegisterauszug
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Ausweiskopie der vertretungsberechtigten Person
  • unterschriebene Vollmacht und gegebenenfalls Firmenstempel

Kann keine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden, gelten besondere Einschränkungen. Der zulässige Fahrtzweck und Fahrbereich müssen vor der Beantragung individuell geprüft werden.

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